| Guter Durchblick bei schlechter Sicht |
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Nebel, Schnee oder starker Regen führen im Herbst und Winter immer wieder zu Sichtbehinderungen im Straßenverkehr. Auch setzt die Dämmerung früher ein und es wird später hell. Das hat vermehrt schwere Verkehrsunfälle zur Folge. Mit welchen relativ einfachen Mitteln das verhindert werden kann, erklären die deutschen Autoversicherer. Durch plötzliche Witterungsänderungen werden Auto- und Motorradfahrer insbesondere in der Winterzeit oftmals überrascht. In vielen Fällen ist ein Crash darauf zurückzuführen, dass die Gefahren nicht ernst genommen werden. Äußerste Wachsamkeit und volle KonzentrationEin Großteil dieser Unfälle könnte nämlich verhindert werden, wenn die Teilnehmer am Straßenverkehr ihre Fahrweise und Geschwindigkeit dem trüben Wetter und den Sichtverhältnissen in Herbst und Winter anpassen – und zuallererst den Fuß vom Gaspedal nehmen. Zudem raten die Versicherer, am Steuer mit voller Konzentration zu agieren und auf Ablenkungen wie Telefonieren oder am Radio hantieren zu verzichten. Ein erstes Anzeichen für möglicherweise bevorstehende schlechte Sichtverhältnisse ist es, wenn einem viele Fahrzeuge mit eingeschaltetem Abblendlicht entgegenkommen. Vorsicht bei NebelInsbesondere bei Nebel können Auto- und Motorradfahrer das Unfallrisiko erheblich reduzieren. Denn Nebel beeinträchtigt neben der Sicht auch die Wahrnehmung des Fahrers, sodass Abstände und Tempo nicht mehr realistisch eingeschätzt werden. Folglich halten viele Fahrer ihre Geschwindigkeit irrtümlicherweise für angemessen, fahren dabei jedoch zu schnell oder halten zu wenig Abstand. Bei Nebel gibt es deshalb also nur eins: „Fuß vom Gas und Tempo drosseln!“, so die deutschen Autoversicherer. Besondere Wachsamkeit sei in Niederungen von Flüssen, Weiden, Tälern oder Wäldern geboten. Um generell besser zu sehen und gesehen zu werden, sollten bei erheblich eingeschränkter Sicht Nebelzusatzscheinwerfer eingeschaltet werden, die in neueren Autos vorhanden, jedoch kein vorgeschriebener Teil der Pkw-Beleuchtung sind. Erst wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt, darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Gleichzeitig gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern – und der Abstand zum Vordermann muss verdoppelt werden. Die Versicherer machen darauf aufmerksam, dass bei Missachtung sogar ein Bußgeld drohen kann. Weitere Tipps haben die deutschen Autoversicherer unter www.versicherung-und-verkehr.de zusammengestellt.
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