| Wie zu hohe Lohnabzüge in 2012 vermieden werden |
|
Bis Ende des Jahres erhalten alle Arbeitnehmer eine schriftliche Mitteilung der Finanzverwaltung, welche Daten in der elektronischen Lohnsteuerkarte, die ab 2012 gilt, gespeichert sind. Diese gilt es genau zu prüfen, um Nachteile bei der Lohnberechnung auszuschließen. 2010 gab es das letzte Mal eine Lohnsteuerkarte aus Papier. Für die endgültige Umstellung auf das neue elektronische Verfahren zum Lohnsteuerabzug ab 2012 erhalten nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen, alle Arbeitnehmer in den nächsten Tagen einen entsprechenden Brief, dessen Inhalt sie genau überprüfen sollten.
Ab 2012 wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch die elektronische Lohnsteuerkarte komplett ersetzt. Damit die hier hinterlegten Daten stimmen, werden allen rund 41 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland in Kürze die sogenannten „Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM) per Brief zur Prüfung übersandt.
Datenprüfung für den richtigen NettolohnInsbesondere ist es wichtig, die hier aufgeführten Daten, wie beispielsweise die Steuerklasse, zu kontrollieren. Denn sind diese Angaben falsch, könnte es sein, das der Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2012 weniger Nettolohn bekommt, als ihm eigentlich zusteht. Bei fehlerhaften Daten kann der Betroffene eine Korrektur bis zum Jahresende 2011 beim zuständigen Finanzamt beantragen. Die ELStAM enthält laut dem Bundesministerium der Finanzen die steuerrechtlichen Informationen, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Dazu zählen Steuerklasse, Anzahl der Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und Religionszugehörigkeit sowie die melderechtlichen Daten, die wie bisher von den Gemeinden an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Sonst werden keine zusätzlichen persönlichen Daten erhoben. Freibeträge eintragen lassenBesonders wichtig: Für eine gewünschte Lohnsteuerermäßigung in 2012 müssen Arbeitnehmer sämtliche dafür notwendigen, antragsgebundenen Einträge und Freibeträge beim zuständigen Finanzamt neu beantragen. Erfolgt dies nicht, kann der Arbeitgeber auch die bisherigen Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für Werbekosten, selbst wenn sie sich nicht geändert haben, nicht in 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigen. Eine automatische Übernahme vorhandener Freibeträge, wie es beim Jahreswechsel 2010 auf 2011 erfolgte, findet in vielen Fällen nämlich nicht statt. Ein zustehender Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene muss jedoch nur dann neu beantragt werden, wenn er im Informationsschreiben über die erstmals gebildeten ELStAM nicht aufgeführt wird. Wer die Daten abrufen kannZum Abruf der ELStAM ist nur der aktuelle Arbeitgeber (Hauptarbeitgeber) berechtigt. Gibt es mehr als einen Arbeitgeber, können alle anderen nur die Daten der ELStAM, die für die Lohnsteuerberechnung erforderlich sind, wie Steuerklasse sechs und Religionszugehörigkeit einsehen. Jeder Bürger kann selbst bestimmen, welcher Arbeitgeber die Daten abrufen darf und welcher nicht. Ein entsprechender Antrag ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Arbeitgeber, die aufgrund einer Sperrung keinen Zugriff auf die Daten haben, sind jedoch verpflichtet, den Arbeitslohn nach Steuerklasse sechs zu besteuern. Jederzeit kontrollierbarJeder Bürger kann mit Beginn des elektronischen Verfahrens ab 2012 zu jeder Zeit über das ElsterOnline-Portal einsehen, welche Daten in der ELStAM gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal notwendig. Detaillierte Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es zudem online beim Bayerischen Landesamt für Steuern. Darüber hinaus ist das zuständiges Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu den gespeicherten ELStAM. Seit 2011 ist das Finanzamt auch für Änderung der Lohnsteuer-Abzugsmerkmale wie Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen zuständig. Änderungen der Meldedaten, wie Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt, sind weiterhin über die Gemeinden zu tätigen.
|