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Geschützt auch mit Sommerreifen
Winterreifen aufzuziehen, empfiehlt zwar auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie in Deutschland aber nicht. Wer also auf verschneiten oder vereisten deutschen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist und es zu einem Unfall kommt, verliert auch seinen Haftpflichtschutz nicht. Der Versicherer kommt für den Schaden des Geschädigten auf. Auch die Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers werden aus der Vollkaskoversicherung ersetzt. Nur wenn die Sommerreifen als Unfallursache festgestellt werden, muss sich der Fahrer auf Leistungskürzungen einstellen.