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So schützt man sich vor Einbrüchen |
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(verpd) Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Wie man sich vor unliebsamem Besuch einfach und wirkungsvoll schützen kann. Etwa zwei Drittel der Wohnungseinbrüche ereignen sich in den Abendstunden oder nachts. In so mancher Region Deutschlands verdoppelt sich die Zahl der Einbrüche im Spätherbst und Winter.
Grund dafür ist das geringere Entdeckungsrisiko bei Dunkelheit – ein für Diebe entscheidendes Kriterium für den Einbruch.
Anwesenheit vortäuschen
Dabei ist wirkungsvoller Schutz möglich. Er fängt bei einfachen Verhaltensregeln an: Angekippte Fenster und Terrassentüren wirken wie eine Einladung für Diebe. Nur ins Schloss gezogene Türen stellen kaum ein Hindernis dar. Längere Zeit unbeleuchtete Wohnungen haben Signalwirkung auf Langfinger, daher kann hier eine Zeitschaltuhr Anwesenheit vortäuschen. Den wirkungsvollsten Schutz bietet die richtige Sicherheitstechnik, denn ein Drittel aller Versuche scheitert bereits an geeignetem Einbruchschutz. Einbruchhemmende Fenster und Türen verhindern zum Beispiel das sekundenschnelle Öffnen einer Terrassentür mit einem Schraubendreher. Informieren und vorbeugen Sollte dennoch etwas passieren, ist der Versicherungsschutz wichtig: Schäden durch Einbruchdiebstahl werden von der Hausratversicherung beziehungsweise bei Gewerbetreibenden von einer Geschäftsinhalts- oder Inventarversicherung abgedeckt. Ob das richtige Sicherheitsschloss, verschließbare Fenstergriffe oder die über Bewegungsmelder gesteuerte Außenbeleuchtung: Auf der Website www.nicht-bei-mir.de finden Bürger und Gewerbetreibende garantiert den passenden Rat. Es handelt sich dabei um Informationen der „Initiative für aktiven Einbruchschutz“, in der sich Versicherer, Polizei und Industrie zusammengeschlossen haben. Für die notwendige fachliche Beratung bietet die Internetseite eine Datenbank mit qualifizierten Sicherheitsfachfirmen und den Zugang zu den polizeilichen Beratungsstellen. Immer wieder gibt es Fragen, wie sich die Prämien und Leistungen einer privaten oder betrieblichen Unfallversicherung steuerlich auswirken. Dazu gibt es nun vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) neue Regelungen.
Was sich steuerlich bei Unfallversicherungen ändert (verpd) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in jüngster Zeit wiederholt der steuerlichen Behandlung von Leistungen aus Unfallversicherungen angenommen. Diese Entscheidungen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Ende August 2009 zu einem neuen Rundschreiben veranlasst. Es ersetzt das entsprechende BMF-Rundschreiben vom 17. Juli 2000.
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