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Tierhalterhaftpflicht

Da Tiere nicht für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden können, wird ihr Halter herangezogen, um die finanziellen Folgen zu tragen.


Hunde oder Pferde sind - anders als Katzen - jedoch nicht in den Schutz der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Für Schäden, die diese Tiere anrichten, kommt nur die Tierhalter-Haftpflichtversicherung auf.


Gleichwohl haftet jeder Tierhalter bundesweit nach § 833 BGB in unbegrenzter Höhe für die Schäden, die seine Vierbeiner verursachen, wobei die Schuldfrage keine Rolle spielt.