| Betriebsunterbrechnungsversicherung |
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Kausalkette der versicherten BUVorausgesetzt wird also ein Sachschaden. Dieser muss durch eine der versicherten Gefahren entstanden sein. Hieraus ergibt sich die Kausalkette: Versichertes Ereignis - Sachschaden - Betriebsunterbrechung - Ertragsausfallschaden. Diese Kausalkette muss komplett gegeben sein. Fehlt auch nur ein Glied der Kette, sind die Voraussetzungen für eine versicherte BU nicht erfüllt.
Regel bei anderen BU-VersicherungenDiese Aussage trifft grundsätzlich auch auf alle anderen BU-Versicherungen zu. Eine Ausnahme davon findet man bei der "BU-Versicherung für Freiberufler und selbstständig beratend Tätige sowie Handwerker". Hier lösen Krankheit oder Unfall des Firmen- oder Praxisinhabers einen Unterbrechungsschaden aus. Weiterhin findet man eine Sonderregelung auch bei der "Betriebsschließungsversicherung". Versicherungsschutz besteht hier nur auf Grund von Seuchen, die auf den Menschen übertragbar sind. |



§ 1 FBUB umschreibt den Gegenstand der FBU-Versicherung wie folgt: "Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens unterbrochen, so ersetzt der