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Betriebshaftpflicht PDF Drucken E-Mail

Auch als Unternehmer haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb Dritten zugefügt werden.

 

Ansprüche Dritter können beispielsweise entstehen durch:

- die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Grundstück
- Lieferung/Handel mit fehlerhaften Produkten, auch wenn Sie diese nicht selbst hergestellt haben

- fehlerhafte Dienstleistungen
- Gefährdungen der Umwelt


Auch wenn, wie so häufig, kein eigenes Verschulden vorliegt, haften Sie in unbegrenzter Höhe für Personen-, Sachschäden- und Vermögensschäden. Wir konzipieren für Sie den optimalen Versicherungsschutz zur Abdeckung dieser Risiken mit einer Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflicht-Versicherung. Die Betriebshaft- pflichtversicherung gehört daher zu den unverzichtbaren Absicherungen. In bestimmten Fällen verlangen Kunden und Auftraggeber ausdrücklich den Nachweis eines angemessen gestalteten Versicherungsvertrages.

 

 

Was leistet der Vertrag?

  • Der Versicherer prüft, ob Sie haften und wenn ja, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht.
  • Die Entschädigungsleistung wird erbracht - im Rahmen des bestehenden Deckungsumfanges - bei begründeten und berechtigten Ansprüchen.
  • Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt.