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Auch als Unternehmer haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb Dritten zugefügt werden.
Ansprüche Dritter können beispielsweise entstehen durch:
- die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Grundstück - Lieferung/Handel mit fehlerhaften Produkten, auch wenn Sie diese nicht selbst hergestellt haben - fehlerhafte Dienstleistungen - Gefährdungen der Umwelt
Auch wenn, wie so häufig, kein eigenes Verschulden vorliegt, haften Sie in unbegrenzter Höhe für Personen-, Sachschäden- und Vermögensschäden. Wir konzipieren für Sie den optimalen Versicherungsschutz zur Abdeckung dieser Risiken mit einer Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflicht-Versicherung. Die Betriebshaft- pflichtversicherung gehört daher zu den unverzichtbaren Absicherungen. In bestimmten Fällen verlangen Kunden und Auftraggeber ausdrücklich den Nachweis eines angemessen gestalteten Versicherungsvertrages.
Was leistet der Vertrag?
- Der Versicherer prüft, ob Sie haften und wenn ja, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht.
- Die Entschädigungsleistung wird erbracht - im Rahmen des bestehenden Deckungsumfanges - bei begründeten und berechtigten Ansprüchen.
- Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt.
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