Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
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- Vollkasko
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Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt in der Regel die Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile. Die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko kann meist unabhängig voneinander gewählt werden, d.h. sie kann sich auch unterscheiden. Die Vollkaskoversicherung kann bei einigen Versicherern auch ohne Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen der Teilkasko fallen dann weg, weil sie nicht im Versicherungsumfang enthalten sind. Meist wird der Vollkaskoschutz mit enthaltener Teilkasko angeboten und als Paket verkauft.
Eine in der Vollkaskoversicherung enthaltene Teilkaskoversicherung kann positive Auswirkungen haben:
Der anteilige Beitrag zur Teilkasko wird durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert. So konnte bis zur Kaskoreform 2003 z.B. bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt die Vollkaskoversicherung teilweise günstiger als eine reine Teilkasko sein. Dieses nannte man Organikbruch. Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug (gilt auch für selbstverschuldete Unfälle) In der Schweiz gibt es die Besonderheit, dass wenn wegen fehlenden Versicherungsschutzes keine Haftpflichtversicherung eintritt und der Unfallgegner zahlungsunfähig ist, ein „Nationaler Garantiefonds“ eintritt.[2] Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.
Mit Abschließen einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.
ständige Pflichten: Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung Pflichten im Schadensfall: Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche) Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs Pflicht zur Schadensminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser zu verhindern.)