Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
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- Versicherungskennzeichen
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Kleinkrafträder, Mofas, Leichtkraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse "Mofa", "M" und "S" und bestimmte elektrisch betriebene Krankenfahrstühle führen lediglich ein Versicherungskennzeichen am Heck. Dieses wird ab 1. März jedes Jahres bis Ende Februar des folgenden Jahres (Versicherungsjahr) in einer jeweils anderen Schriftfarbe ausgegeben und kann bei Banken und Versicherungen erworben werden. Das Schild ist zweizeilig (drei Ziffern und drei Buchstaben), hochformatig und deutlich kleiner als gewöhnliche Kfz-Kennzeichen. Die jeweilige Nummer ist nicht speziell an das Fahrzeug gebunden, sondern wird meist zufällig vergeben. Anhand der drei Buchstaben kann die Versicherungsgesellschaft ermittelt werden.[24] Das Kennzeichen ist keine behördliche Zulassung, da (mit einer Haftpflichtversicherung) die Erlaubnis zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr durch die ABE des Fahrzeugs dokumentiert wird. Die Schriftfarben sind, im jährlichen Wechsel zum 1. März, schwarz, blau und grün auf reflektierendem, weißem Hintergrund. Das Jahr, in dem das Kennzeichen gültig ist, ist nochmals in der untersten Zeile angegeben. Deshalb ist es nicht möglich, ein Kennzeichen drei Jahre später noch einmal zu benutzen