Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
U
Begriff
Definition
- Umstellung
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Der Rechtsschutz-Vertrag wird bei einer Veränderung des Leistungsumfanges (z.B. durch neue ARB) durch Vereinbarung mit VN umgestellt.
Diese Veränderung erfolgt durch entsprechendes Angebot des VR an VN und dessen Annahme. Geschieht in der Regel durch sog. Aktionen, d.h. generelle schriftliche Angebote an alle VN. Einseitige Umstellung ohne Einverständnis des VN ist nicht möglich.