Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich

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Begriff Definition
Rabatte

Ein Rabatt (von ital.: rabbattere = abschlagen, abziehen) ist ein Nachlass vom Listen-Preis einer Ware oder Dienstleistung oder von dem Preis, den der Unternehmer in sonstiger Weise allgemein ankündigt oder fordert (Netto-Verkaufspreis) oder ein Sonderpreis, der wegen der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften eingeräumt wird. Rabatte werden als Kaufanreize in der Preispolitik eingesetzt. Die Berechnung erfolgt bei der Preiskalkulation. Rabatte werden meist in Prozent vom Listenpreis, dem Rabattsatz, angegeben. Eine dem Geldrabatt ähnliche Wirkung entfaltet das Anbieten, Ankündigen oder Gewähren von Zugaben. Zugaben sind Rabatte in Güterform. Keine Rabatte sind Preissenkungen oder Warenrückvergütungen.

Bis Ende Juli 2001[1] galt in Deutschland ein 1933 eingeführtes Rabattgesetz, das die Gewährung von Preisnachlässen gegenüber Endverbrauchern für Waren des täglichen Gebrauchs teilweise untersagte, um die Preise für den Verbraucher leichter vergleichbar zu machen. Seit der Liberalisierung des Gesetzes können Händler in fast allen Bereichen Rabatte aushandeln. Eine Ausnahme bildet die Buchpreisbindung. Auch die Zugabeverordnung von 1932 wurde 2001 abgeschafft.

Kritiker der Liberalisierung befürchten, dass durch den einsetzenden Preiskampf kleinere Anbieter vom Markt gedrängt werden und so Arbeitsplätze verloren gehen können.

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