Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
N
Begriff
Definition
- Nutzung
-
Bei Gebäuden versteht man unter der Nutzung den Zweck, dem die bauliche Anlage durch ihren Gebrauch dient. Die Art der baulichen Nutzung ist ebenso wie die Errichtung des Gebäudes genehmigungspflichtig und wird in Deutschland durch das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung oder die Bauleitplanung geregelt. Ein multifunktionales Gebäude weist verschiedene Nutzungen auf. Die Art der Nutzung eines Gebäudes hat direkten Einfluss auf seine Wirtschaftlichkeit und Rendite.