Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
K
Begriff
Definition
- Kinder
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Leiblichen Kindern sind nach Praxis der VR gleichgestellt Für ehelich erklärte Kinder, Adoptivkinder, Kinder des Ehegatten des VN sowie Pflegekinder, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des VN leben.