Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich

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I

Begriff Definition
Instanz

Die Instanz (gleichbedeutend mit Rechtszug) ist ein Verfahrensabschnitt vor einem bestimmten Gericht aus dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs. Wer vor den deutschen Gerichten Rechtsschutz sucht, dem ist in der Regel ein mehrstufiger Instanzenzug (auch Rechtsmittelzug) eröffnet, also die Möglichkeit einer Überprüfung der getroffenen Entscheidung durch ein Gericht höherer Instanz. Den Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs nennt man Rechtsweg.

Einen durch die Verfassung garantierten Anspruch auf mehrere Instanzen gibt es jedoch nicht. Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG, der den effektiven Rechtsschutz garantiert. Nach Ansicht der Verfassungsgerichtsbarkeit setzt dies nämlich nicht mehrere Instanzen voraus.

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