Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
H
Begriff
Definition
- Hinterbliebene
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Als Hinterbliebener wird im juristischen Sprachgebrauch des SGB VI der ehemalige Ehegatte oder Lebenspartner eines Verstorbenen bezeichnet. Der Begriff geht somit über den des Witwers oder der Witwe hinaus. In der üblichen Verwendung der deutschen Sprache werden auch sonstige, mit dem Verstorbenen eng verwandte Personen als Hinterbliebene bezeichnet.