Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
H
Begriff
Definition
- Hagel
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Im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung ist der Umfang der Sturm-/Hagelversicherung in § 8 Nr. 1 VGB 2001 geregelt. Voraussetzungen für die Ersatzpflicht des Versicherers ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8