Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich

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G

Begriff Definition
Grundstück

In Deutschland ist der Begriff Grundstück nicht gesetzlich definiert [fehlende Legaldefinition] und wird umgangssprachlich vielfältig benutzt. Der juristische Begriff weicht hiervon ab. Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher definiert, sondern vorausgesetzt. Seine inhaltliche Bestimmung erhält er aus der Grundbuchordnung und dem BGB: Als Grundstück bezeichnet man danach im deutschen Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist. Das Grundbuch kann als „Personalfolium“ oder als „Realfolium“ aufgestellt sein. Beim Realfolium ist das Ordnungskriterium das Grundstück, während es beim Personalfolium der Eigentümer ist.

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