Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich

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Begriff Definition
Feuerversicherung

Eine Feuerversicherung ersetzt die durch Feuer entstandenen Schäden gemäß ihren Versicherungsbedingungen.

Es werden u. a. Betriebsunterbrechungen, Immobilien und Mobilien gegen Elementarereignisse, beispielsweise durch Blitzschlag oder technische Ursache in Deckung genommen. Schäden durch Brandstiftung werden ersetzt und der Brandstifter in Regress genommen. Wird der Eigentümer der Brandstiftung überführt, ist die Versicherung leistungsfrei. Welche Indizien für die Annahme einer Eigentümerbrandstiftung vorliegen können, wurde z. B. vom Landgericht Hamburg (in erster Instanz)[1] geklärt.

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