Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
F
Begriff
Definition
- Fahrlässig
-
Keine Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführsind nicht versichert. Bei Verletzung von so genannten Obliegenheiten gilt das Gleiche Die Verletzung von Obliegenheiten führt nur dann zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn sie auch tatsächlich Einfluss auf den Schadenhergang oder die Schadenhöhe hatte.