Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
E
Begriff
Definition
- Einbruchdiebstahl
-
Zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung gehört Einruchdiebstahl. Bei Verlusten durch einfachen Diebstahl besteht kein Versicherungsschutz. Es muss ein Einbruchdiebstahl vorliegen. Der Einbruch muss in einen Raum Ihres Wohngebäudes erfolgen oder in einem Raum Ihres Wohngebäudes. Werden von Ihrem Balkon oder Veranda Hausratgegenstände entwendet, dann liegt kein ersatzpflichtiger Einbruchdiebstahlschaden vor, da der Täter nicht in den Raum Ihres Gebäudes eingedrungen ist.