Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
B
Begriff
Definition
- Brand
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Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungs-, Sengen- oder Schmelzvorgang, der ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn – unkontrolliert – verlassen hat und der sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.