Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
B
Begriff
Definition
- Beitragssatz
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Der Beitragssatz beschreibt in der deutschen Sozialversicherung den Anteil des Arbeitsentgelts, der zum Zweck der sozialen Sicherung an die Sozialversicherung abgeführt wird.
In Deutschland werden diese Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für die Krankenversicherung gilt dies seit 2011 nicht mehr. Beitragspflichtig ist dabei nur das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.