Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
B
Begriff
Definition
- Beitragsbemessungsgrenze
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Als Beitragsbemessungsgrenze wird in Deutschland der Betrag bezeichnet, von dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden. Bruttoeinkommen, das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsbemessung außer Betracht.
Die Höchstbeitragsgrundlage erfüllt in der österreichischen Sozialversicherung eine entsprechende Funktion.