Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
A
- Auftrag
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Ein Auftrag ist eine Aufforderung an eine andere Person, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich um eine Verrichtung mit oder ohne ein dingliches Ergebnis handelt. Insoweit muss zwischen einem Dienstauftrag und einem Herstellungsauftrag zunächst nicht unterschieden werden.
Typisch für einen Auftrag ist auch, dass er erfüllt wird oder eben nicht. Im negativen Fall gibt es weder ein Ergebnis aus einem Dienst noch ein Ding aus einer Herstellung. Im positiven Fall gibt es ein Ergebnis, das der Ausführende dem Beauftragenden vorstellt.
Typisch für den Auftrag ist auch die Rückmeldung des Ausführenden an den Beauftragenden. Dieser wiederum nimmt das Ergebnis im positiven Fall mindestens zur Kenntnis oder das Ding entgegen oder im negativen Fall auch nicht.