Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich

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A

Begriff Definition
Antrag

Versicherungsbeginn, Vertragsdauer und individueller Versicherungsbeitrag werden vereinbart. Bei einem Versicherungswechsel, besteht als Antragsteller die Auskunftspflicht zum bisherigen Vertragsstand (Schadenverlauf, Schadenfreiheit etc.).

Der Gesetzgeber verpflichtet die Versicherungsunternehmen, in den Anträgen über die Widerrufs- und Widerspruchsmöglichkeiten durch den Versicherten zu informieren. Wenn ein Versicherungsantrag unterschrieben wird, dann liegt nach BGB eine einseitige Willenserklärung vor, die in einen rechtswirksamen Vertrag übergeht, wenn sie von der Versicherung angenommen wird (übereinstimmende Willenserklärung). Der Antrag gilt dann als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung bzw. ein abweichendes Angebot von Ihrer Versicherung erhalten.

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