Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
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- Anhänger
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Als Anhänger (umgangssprachlich auch: Hänger) werden Fahrzeuge bezeichnet, die in der Regel über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Zugfahrzeugen – beispielsweise Pkw, LKW, Omnibus, Krafträdern (z. B. Einradanhänger) oder Fahrrad (siehe Fahrradanhänger) – mitgeführt werden. Schienengebundene Anhänger bezeichnet man als Waggon oder Lore.
Anhänger übertragen die Last hauptsächlich über die Räder auf die Straße, bis auf die - bei einachsigen Anhängern - auf dem Zugfahrzeug lastende sog. Stützlast. Die Zugkräfte werden über die so genannte Deichsel vom Zugfahrzeug auf den Anhänger übertragen. Eine Anhängerkupplung dient der Verbindung zwischen dem Zugfahrzeug und einem Anhänger oder der Verbindung zwischen Anhängern, wenn mehrere Anhänger an das Zugfahrzeug angehängt sind.