Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich

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A

Begriff Definition
Absicherung

Immer wenn ein Darlehen aufgenommen wird, ist es für die Bank von Interesse, daß eine Absicherung für den Kredit vorhanden ist. Diese wird auch oft als dingliche Absicherung bezeichnet. Besonders, wenn der Kredit in Form eines Hypothekendarlehens besteht und somit zum Erwerb einer Immobilie eingesetzt wird, verlangt der Kreditgeber in der Regel eine Eintragung in das Grundbuch. So werden der Bank Grundpfandrechte eingeräumt und sie hat eine Absicherung in Form einer Grundschuld. Es besteht für den Kreditnehmer aber auch die Möglichkeit, eine Lebensversicherung abzuschließen und die Ablaufleistung direkt an den Kreditgeber abzugeben. So kann er einerseits die komplette Ablösung des Darlehens im Voraus absichern, andererseits hat die Bank die Gewissheit, im Ernstfall eine Sicherheit für den Kredit zu haben. Daher wird in einigen Fällen diese Form der Absicherung verlangt.

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