| Erwerbsunfähigkeitsrente |
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Mit dem Aus für die Berufsunfähigkeitsrente wird eine wichtige Säule der gesetzlichen Absicherung gekippt. Die bisherige Regelung wurde durch eine so genannte Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese fällt im Vergleich deutlich geringer aus und wird nur dann gezahlt, wenn der Betroffene nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann.
Verschärfte Regeln für alle unter 40!< 40 Jahre:
> 40 Jahre: Das neue System im Überblick!Die volle Erwerbsminderungsrente erhält in Zukunft nur noch derjenige, der keine drei Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Wer täglich nur noch drei bis sechs Stunden arbeitsfähig ist, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Ist ein Arbeitnehmer in der Lage sechs Stunden und mehr zu arbeiten, und zwar gleichgültig in welchem Beruf, so steht ihm keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente mehr zu - eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit im erlernten oder ausgeübten Beruf zählt nicht! |


